Bürgermeister Marcel Caspers macht sich gemeinsam mit Vertretern aus Politik und Verwaltung ein Bild vor Ort
Wo stehen wir beim Gewässerschutz? Wo und mit welchen Maßnahmen besteht noch Handlungsbedarf? In regelmäßigen Zeitabständen ist bei Fließgewässern eine Gewässerschau durchzuführen. Die Gewässerschau findet jährlich vor Beginn der Vegetationsperiode im Frühjahr statt. Sie dient in erster Linie der Feststellung, ob die Gewässer ordnungsgemäß unterhalten wurden.
Diese Unterhaltung dient vor allem der Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Zustandes für den Wasserabfluss, aber auch der Berücksichtigung der Belange der Natur, die es durch eine angepasste und naturnahe Gewässerunterhaltung zu sichern und zu stärken gilt.
Eine im April durch die Verbandsgemeindeverwaltung durchgeführte Gewässerbegehung in der Stadt Bad Breisig, gemeinsam mit Bürgermeister Marcel Caspers, Beigeordneten und Fraktionsvorsitzenden der VG Bad Breisig sowie den Mitgliedern des Ausschusses für Bauwesen und Stadtentwicklung der Stadt Bad Breisig, ergab im Endergebnis einige Verbesserungsnotwendigkeiten.
Angesehen wurden sich Teilbereiche des Frankenbachs (u.a. Standort Hasenberg, Heiligental), des Miebaches (Breslauer Straße), des Liesbaches (Liesbachstraße) sowie des Vinxtbaches (Rheineck/Gönnersdorf).
Die im Rahmen der Gewässerschau gesammelten Erkenntnisse und Vorschläge für mögliche Maßnahmen werden seitens des Fachbereichs „Bauen, Wohnen und Infrastruktur“ innerhalb der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig geprüft und die entsprechenden Maßnahmen in die Wege geleitet.
Bildunterschrift (Copyright VG Bad Breisig)
Gemeinsam für mehr Hochwasservorsorge in der Verbandsgemeinde Bad Breisig. Bürgermeister Marcel Caspers, Beigeordnete und Fraktionssprecher der VG Bad Breisig, Mitglieder der Verwaltung und des Ausschusses für Bauwesen und Stadtentwicklung der Stadt Bad Breisig besprechen im Rahmen der jährlichen Gewässerschau eventuelle Maßnahmen vor Ort.
Information Gewässerunterhaltung
Die Fließgewässer und die stehenden Gewässer (Seen, Teiche, Maare etc.) in Rheinland-Pfalz sind im Landeswassergesetz nach ihrer wasserwirtschaftlichen Bedeutung eingeteilt in
- Gewässer I. Ordnung (Rhein und Mosel)
- Gewässer II. Ordnung (Gewässer, die wasserwirtschaftlich von erheblicher Bedeutung sind und nicht in die I. Ordnung eingeteilt sind)
- Gewässer III. Ordnung (alle übrigen kleineren Gewässer)
Die Gewässer I. und II. Ordnung sind abschließend in einer Anlage zum Landeswassergesetz (LWG) sowie in einer Verordnung zum LWG aufgeführt. Alle übrigen, dort nicht genannten Gewässer gelten dann als Gewässer III. Ordnung.
Zuständigkeiten für die Gewässerunterhaltung von Fließgewässern (vgl. § 35 LWG)
- Gewässer I. Ordnung: Land Rheinland-Pfalz mit Ausnahme der Bundeswasserstraßen
- Gewässer II. Ordnung: Landkreise und Kreisfreie Städte
- Gewässer III. Ordnung: Kreisfreie Städte, Verbandsgemeinden und verbandsfreie Gemeinden
Zuständig für die Unterhaltung von stehenden Gewässern sind die Eigentümer oder Nutzungsberechtigten.
In Ausführung der Unterhaltungspflicht betreut die Verbandsgemeinde Bad Breisig u.a. folgende Gewässer: Vinxtbach, Frankenbach, Mupperichsbach, Raubbach, Bechenbach, Liesbach, Miebach, Mertenbach, Soterbach.
Der in der Ortsgemeinde Brohl-Lützing fließende Brohlbach ist ein Gewässer II. Ordnung.