Ab dem 01.07.2024 stehen Ihnen zwei neue Förderprogramme zur Verfügung, die wir als Verbandsgemeinde für mehr Klimaschutz ins Leben gerufen haben. Wir möchten damit mehr Klimaschutz und Nachhaltigkeit in die Gärten der Verbandsgemeinde bringen und stellen dafür zweimal 10.000 € bereit. Hiermit sollen zum einen die Entsieglung privater Hofeinfahrten und die Entfernung von Schottergärten mit bis zu 650 € pro Grundstück gefördert werden. Zum anderen fördern wir das Pflanzen von Baumsetzlingen im eigenen Garten mit 50 € pro gepflanztem Setzling.
50 € für jeden Baumsetzling in den Gärten der Verbandsgemeinde
Bäume spenden Schatten, kühlen durch Verdunstung die Luft, mindern Feinstaubbelastung, binden CO2 und sind Lebensraum und Nahrungsquelle für eine Vielzahl von Lebewesen. Mit dem neuen Förderprogramm für Baumsetzlinge wird ab dem 01.07.2024 Privathaushalten die Möglichkeit gegeben, mithilfe des Pflanzens von Setzlingen die Lebensqualität zu steigern und auf diesem Wege einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Dazu werden 10.000 € bereitgestellt, wodurch jeder Antragstellende eine Förderung von 50 € pro Baumsetzling (maximal 3 Baumsetzlinge pro Antrag) erhalten kann. Als Auswahl werden Laub-, Apfel-, Birn-, Kirsch-, Pflaumen-, Zwetschgen-, und Walnussbäume gefördert. Der Fokus soll entsprechend auf heimischen und klimaresilienten Baumarten liegen, wozu die Verbandsgemeinde eine Pflanzliste zur Verfügung stellt. Dazu müssen sie als Halb- oder Hochstämme mit einem Kronenansatz von mindestens 1,2 m bei einem Fachbetrieb oder Fachhändler käuflich erworben werden.
Ab dem 01.07.2024 können die Anträge gestellt werden. Der entsprechende Antrag muss bei der Verbandsgemeinde Bad Breisig eingereicht werden. Beizufügen sind eine Kurzbeschreibung der geplanten Maßnahme, eine Fotodokumentation der Grundstücksfläche vor der Maßnahme sowie ein Kostenvoranschlag oder Angebot. Hierbei müssen der Preis, die Baumart, die Baumsorte sowie die Zuchtform (Halb- oder Hochstamm) erkenntlich sein. Der Vordruck für den Antrag kann hier heruntergeladen werden.
Nach der Genehmigung kann der Baumsetzling gepflanzt werden. Anschließend sind ein Fotonachweis und eine Rechnungskopie einzureichen. Pro Antragssteller können in einem Kalenderjahr maximal 3 Bäume gefördert werden. Hierbei ist außerdem zu beachten, dass der Baum auf einem Grundstück in der Verbandsgemeinde Bad Breisig gepflanzt werden muss. Außerdem nicht gefördert werden Sträucher oder Spindelobst, nichtheimische Sorten, die Wiederanpflanzung nach Rodung einer Obstplantage sowie Zierobstbäume. Der Kaufpreis eines Baumes muss über 30 € liegen. Der Zuschuss wird schließlich nach der Überprüfung von Fotonachweis und Rechnungskopie auf das jeweilige Konto ausgezahlt.
Bis zu 600 € Förderung für die Entsiegelung oder das Entfernen von Schottergärten
Die Entsiegelung von Hofeinfahrten und der Verzicht auf Schottergärten bieten Privathaushalten eine Verbesserung des Mikroklimas. Außerdem werden die Biodiversität gefördert, die Versickerungseigenschaften des Bodens wiederhergestellt sowie Lebensräume für heimische Tier- und Pflanzenarten geschaffen und geschützt. Das Förderprogramm zur Entsiegelung privater Hofeinfahrten sowie Entfernung von Schottergärten möchte hier durch die Fördersumme von 10.000 € einen finanziellen Anreiz und Hilfestellung bieten. Dabei kann jeder private Haushalt je nach Größe der Fläche zwischen 350 und 600 € Förderung erhalten. Das Förderprogramm wird aus Mitteln des Kommunalen Investitionsprogramms für Klimaschutz und Innovation (KIPKI) des Landes Rheinland-Pfalz finanziert.
Ab dem 01.07.2024 kann die Abfuhr und Entsorgung von Schotter, Kies, Beton, Steinzeug von Schottergärten oder versiegelten Flächen finanziert werden. Außerdem sind die Lieferung und das Einbringen von Mutterboden und die Neubepflanzung mit klimaresilienten Sträuchern, Stauden und Gräsern förderfähig. Ein Antrag kann ab einer umzuwandelnden Fläche von mindestens 10 m² gestellt werden, wobei mehrere kleine Teilflächen addiert werden können.
Der Antrag sollte ab dem 01.07.2024 so schnell wie möglich gestellt werden, denn es stehen maximal 10.000 € zur Verfügung und es wird nach der Reihenfolge des Eingangs der Anträge entschieden. Der entsprechende Antrag muss bei der Verbandsgemeinde Bad Breisig eingereicht werden. Beizufügen sind eine Kurzbeschreibung der geplanten Maßnahme inklusive Flächengröße und Skizze, eine Fotodokumentation der Grundstücksfläche vor der Maßnahme sowie ein Kostenvoranschlag oder Angebot. Hierbei müssen der Preis und das zur Verwendung kommende Material genannt werden. Der Vordruck für den Antrag kann hier heruntergeladen werden.
Ist die im Antrag benannte Fläche zwischen 10 und 25 m² groß, erhält der Haushalt pauschal 350 € für die Umgestaltung. Bei einer Fläche von mindestens 26 m² stehen 600 € zur Umgestaltung bereit. Als Schottergarten gelten dabei Flächen in Vorgärten/Gärten von Wohnhäusern, die zu über 80 % mit Schotter und/oder Kies bedeckt sind. Versiegelte Flächen sind solche, die zu über 80 % durch Asphalt oder Pflasterungen aller Art geprägt sind. Über die Einstufung entscheidet die Verbandsgemeindeverwaltung. Nach der Entsiegelung beziehungsweise der Entfernung des Schottergartens ist zuletzt ein Fotonachweis und eine Rechnungskopie einzureichen. Die Neugestaltung muss dabei verschiedenen Kriterien entsprechen. So muss die versiegelte Fläche vollständig entsiegelt werden, um die Versickerungsfähigkeit des Bodens wiederherzustellen. Bei der Auswahl der Bepflanzung sollen klimaresiliente und trockenstressresiliente Sträucher, Stauden oder Gräser verwendet werden. Hierzu stellt die Verbandsgemeinde eine Pflanzliste (auf den Seiten 5, 7 und 8) bereit. Bei Schottergärten muss zudem Mutterboden als Pflanzerde eingebracht werden und bei privaten Hofeinfahrten darf der versiegelte Flächenanteil der neu gestalteten Fläche maximal 10 % betragen. Der Zuschuss wird schließlich nach der Überprüfung von Fotonachweis und Rechnungskopie auf das jeweilige Konto ausgezahlt.
Die Verbandsgemeinde hofft sehr mit beiden Förderprogrammen auf viel Resonanz in der Bevölkerung zu stoßen und freut sich auf viele Anträge der Bürgerinnen und Bürger. Die beiden Förderprogramme bieten einen einfachen und konkreten Weg Klimaschutz zu leisten und die eigene Lebensqualität zu steigern – mit der finanziellen Hilfe durch die Verbandsgemeinde. Die Anträge können postalisch an
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig
Fachbereich 2
„Förderprogramm Baumsetzlinge“ bzw. „Förderprogramm Entsiegelung privater Hofeinfahrten / Entfernung von Schottergärten“
Bachstraße 11
53498 Bad Breisig
oder per Mail an klimaschutz@bad-breisig.de mit dem Betreff „Förderprogramm Baumsetzlinge“ bzw. „Förderprogramm Entsiegelung privater Hofeinfahrten / Entfernung von Schottergärten“ gesendet werden. Antragsberechtigt sind bei beiden Förderprogrammen Grundstückseigentümer, Mieter mit Einverständnis des Eigentümers sowie Wohnungseigentümergemeinschaften mit einem Grundstück innerhalb der Verbandsgemeinde Bad Breisig. Für weitere Fragen steht Klimaschutzmanagerin Adrienne Gäb unter +49 2633/4568-214 zur Verfügung. Beide Vergabezeiträume enden spätestens am 31.12.2025.
Hier können Sie alle wichtigen Dokumente herunterladen:
Antrag „Baumsetzlinge“:
Antrag auf Förderung von Baumsetzlingen in der Verbandsgemeinde Bad Breisig
Förderrichtlinie_Baumsetzlinge
Anlage Förderprogramm Baumsetzlinge Pflanzliste
NABU_Streuobstempfehlungen
Antrag „Entsiegelung privater Hofeinfahrten und Entfernung von Schottergärten“:
Antrag auf Förderung für die Entsiegelung privater Hofeinfahrten oder das Entfernen von Schottergärten in der Verbandsgemeinde Bad Breisig
Förderrichtlinie_Entsiegelung privater Hofeinfahrten und Entfernung von Schottergärten
Anlage Förderprogramm Schottergärten Pflanzliste
Empfehlungsliste_Klimawandeltolerante_Pflanzen