Hinweise an Verkehrsteilnehmer
Die Verbandsgemeinde Bad Breisig appelliert an alle Verkehrsteilnehmer, die geltenden Geschwindigkeitsbegrenzungen einzuhalten und ihre Fahrweise den örtlichen Gegebenheiten anzupassen.
Tempo 30 in Bad Breisig
Bereits seit Oktober 2021 gilt auf Beschluss des Stadtrates eine flächendeckende Tempo-30-Regelung für alle Wohngebiete im Stadtgebiet von Bad Breisig. Diese Maßnahme dient nicht nur der allgemeinen Verkehrssicherheit, sondern schützt aufgrund der engen Straßenverhältnisse und dem häufigen Aufeinandertreffen von Fußgängern und Radfahrern besonders die schwächeren Verkehrsteilnehmer und Anwohner.
Innerhalb der Tempo-30-Zonen gilt die Vorfahrtsregel „rechts vor links“, wie in § 8 der Straßenverkehrsordnung (StVO) festgelegt.
Der Beginn und das Ende dieser Zonen werden durch die Verkehrszeichen 274.1 und 274.2 gekennzeichnet. Hier gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.
Die Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gilt seit der Ausschilderung mit Zeichen 274.1 fortlaufend an und wird erst ab dem Zeichen 274.2 aufgehoben.
Da die Geschwindigkeitsbegrenzung innerhalb der Zone nicht durch Verkehrszeichen wiederholt wird und bei den bisher durchgeführten Testmessungen vermehrt festgestellt werden musste, dass sich der motorisierte Verkehr im Verlauf einer Tempo-30-Zone nicht immer an die zulässige Höchstgeschwindigkeit hält, wurden bereits in der Vergangenheit insbesondere in den Hauptverkehrsachsen einer Tempo-30-Zone Geschwindigkeitserinnerungen „30“ auf die Fahrbahnen aufgebracht.
Beispiele:
Gemeinsam für sichere Straßen
Die Verbandsgemeinde Bad Breisig und die Stadt Remagen setzen auf die Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger, um die Verkehrssicherheit nachhaltig zu verbessern. Bitte beachten Sie die Regelungen und tragen Sie durch verantwortungsbewusstes Verhalten zu einer sicheren Umgebung für alle Verkehrsteilnehmer bei.