Im Bereich der Grabenstraße müssen erforderliche Sanierungs- und Asphaltarbeiten durchgeführt werden. Hierdurch bedingt ist es erforderlich, die Grabenstraße in Höhe von Anwesen Nr. 1 bis 12 voll zu sperren.
Aufgrund der geringen Straßenbreite ist die Maßnahme nicht ohne eine Vollsperrung durchführbar.
Die bauausführende Firma weist darauf hin, dass die Sperrung von Montag, 24. März bis Donnerstag 17. April notwendig ist.
Um zu gewährleisten, dass die Anwohner der Grabenstraße (ab Einmündung Bachstraße bis Grabenstraße 14) während der Sperrzeit zu und von ihren Anwesen gelangen können, ist es erforderlich, die Einbahnstraßenregelung in der Straße während der Maßnahme aufzuheben. Auf den ab diesem Zeitpunkt zulässigen Gegenverkehr wird durch Verkehrszeichen nach Bild 125 „Achtung Gegenverkehr“ hingewiesen.
Auch für die Ausfahrt Rathaus/Steuerbüro Brohl gilt in diesem Zeitraum „Ausfahrt rechtsweisend“.
Die Baufirma ist bemüht, die Baustelle so schnell wie möglich abzuschließen.
Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer im o.g. Zeitraum auf die angeordnete Verkehrsführung zu achten. Die Anwohner und Verkehrsteilnehmer werden um Kenntnisnahme und Verständnis für die mit der Baumaßnahme einhergehenden Beeinträchtigungen gebeten.