Die Bundestagswahl steht nun kurz bevor. Gerne geben wir nachfolgend noch ein paar Informationen dazu.
Die Möglichkeit zur Beantragung von Briefwahlunterlagen endet am Freitag, 21.02.2025, um 15.00 Uhr. Bis dahin können diese bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig, Bachstraße 11, 53498 Bad Breisig, mündlich oder schriftlich beantragt werden.
Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, gestellt werden.
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist oder ihn verloren hat, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Das Wahlbüro der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig (Tel.: 02633-4568343) ist in den nächsten Tagen wie folgt geöffnet:
Freitag 21.02.2025 von 08.30 Uhr bis 15.00 Uhr
Samstag 22.02.2025 von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr (Bürgerbüro, Koblenzer Straße 3)
Sonntag 23.02.2025 von 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Damit gewährleistet ist, dass der Wahlbrief rechtzeitig (23.02.2025, 18.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig ankommt, sollte er ab jetzt nach Möglichkeit eigenhändig in den Briefkasten des Rathauses (Bachstraße 11, 53498 Bad Breisig) eingeworfen werden.
Für die Wählerinnen und Wähler, die keine Briefwahl beantragt haben, stehen am Wahltag von 08:00 bis 18:00 Uhr die Wahllokale in der Stadt und den Ortsgemeinden zur Abgabe der Stimmen zur Verfügung. Den Wahlbezirk und den dazugehörigen Wahlraum können der Wahlbenachrichtigung entnommen werden.
Informationen über das Wahlsystem der Bundestagswahl und die Bedeutung von Erst- und Zweitstimme sind über den folgenden Link übersichtlich erklärt: https://www.wahlen.rlp.de/bundestagswahl/anleitungen/wahlsystem
Die Ergebnisse der Bundestagswahl sind auf der Homepage des Landeswahlleiters unter https://www.wahlen.rlp.de/bundestagswahl/ergebnisse abrufbar. Hierbei ist zu beachten, dass es sich bei den Ergebnissen der Stadt und Ortsgemeinden nur um die Urnenwahlergebnisse handelt, da, aufgrund der gesetzlichen Vorgaben, das Ergebnis der Briefwahl für die gesamte Verbandsgemeinde zentral ermittelt wird. Die für die Stadt und Ortsgemeinden dargestellten Ergebnisse bilden daher nicht unbedingt das tatsächliche Wahlverhalten einer Gemeinde ab.