Was ist die „Aktive Stadt“?

In das Bund-Länder-Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ konnte die Stadt Bad Breisig im Jahre 2010 aufgenommen werden.

Dieses Programm ist auf die Stärkung zentraler Versorgungsbereiche und die Erhaltung und Stärkung der Funktionsfähigkeit von Innenstädtenausgerichtet. Diese Innenbereiche sollen als Standorte für Wirtschaft und Kultur sowie als Orte zum Wohnen, Arbeiten und Leben erhalten bleiben und aufgewertet werden. Das Programm zielt darauf ab, positive Wirkungen durch gemeinsames Handeln von Bürgerschaft, Wirtschaft und öffentlicher Hand auszulösen.

Weitere Informationen finden Sie hier:

www.aktivezentren.de

Ansprechpartner im Rathaus:

 Herr Dorian Küpper

Tel: 02633 45 68 35

Umsetzung in Bad Breisig

Für die Stadt Bad Breisig sind für den Zeitraum 2014 – 2020 einige Einzelmaßnahmen im Rahmen der Gesamtmaßnahme „Aktives Stadtzentrum Niederbreisig“ vorgesehen. Die Planungen dazu beginnen nach dem Ausbau der unteren Bachstraße, der Rheinpromenade und des Wegeausbaus im Kurpark.

Der Beschluss zur Einleitung der Vorbereitenden Untersuchung (VU) wurde durch den Stadtrat am 07.10.2010 gefasst. Im Rahmen der VU fanden mehrere Bürgerversammlungen und auch eine Fragebogenaktion statt.

Der Stadtrat der Stadt Bad Breisig hat nach Durchführung der VU und nach Klärung einiger Formalitäten in seiner Sitzung am 20.06.2013 die Vorbereitende Untersuchung mit integriertem Handlungs- und Entwicklungskonzept inklusive Rahmenplanung beschlossen.

Ebenso wurde der Beschluss über die Sanierungssatzung an diesem Tag gefasst. Diese wurde zwischenzeitlich mit Beschluss vom 13.03.2014 erstmalig geändert, aufgrund einer Gebietserweiterung.

Die entsprechenden Unterlagen können Sie hier einsehen:

Private Modernisierung

Innerhalb des Geltungsbereiches liegen rund 120 sanierungsbedürfte private Gebäude mit mittlerem bzw. hohem Sanierungsbedarf. Die Modernisierung und Instandsetzung dieser Gebäude ist wünschenswert und wesentlicher Bestandteil der Gesamtmaßnahme. Diese privaten Maßnahmen haben eine positive Auswirkung auf das Stadtbild und insbesondere auf das nähere Wohnumfeld. Auch im Hinblick auf die Vermeidung und Beseitigung von Leerständen.

Der Stadtrat Bad Breisig hat zwischenzeitlich eine Richtlinie zur Förderung von Modernisierungs-/Instandsetzungsmaßnahmen an privaten Gebäuden innerhalb des abgegrenzten Gebiets „Aktives Stadtzentrum Niederbreisig“ beschlossen. Aufgrund dieser Richtlinie können bei Vorliegen der entsprechenden Förderungsvoraussetzungen Modernisierungswillige grundsätzlich einen Zuschuss erhalten.

Nähere Informationen dazu können Sie hier erhalten:

Gefördert durch:

LEADER
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SKSL
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